Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen Besuchern des Spatzolino und dessen Betreiberin, der Jum4All Ulm GmbH.

2. Allgemeines zur Benutzung des Spatzolino

Für die Nutzung der Spielgeräte haben wir nachfolgende Regeln aufgestellt. Wir bitten Sie, die folgenden Regeln zu lesen, einzuhalten und auch die Kinder entsprechend aufzuklären und anzuweisen. Die Regeln dienen der Sicherheit aller Besucher. Eine Nutzung der Spielgeräte darf nur entsprechen ihrer Zweckbestimmungen und unter Einhaltung der Regeln erfolgen. Eine Nutzung außerhalb der Regeln kann zu Verletzungen führen. Die Regeln sind daher einzuhalten und den Anweisungen des Betreibers und seinen Mitarbeitern ist Folge zu leisten.

Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten sind unseren Flyern und unserer Homepage www.spatzolino.de zu entnehmen.

Für Zusatzangebote wie z. B. Fahrten mit den Gokarts, Nutzen des Airhockeys oder des Greifautomatens wird ein zusätzliches Entgelt erhoben. Bei Nichtverfügbarkeit einzelner Spielgeräte können keine Eintrittsminderungen abgeleitet werden.

Der Eintrittsnachweis ist während des gesamten Aufenthalts aufzubewahren. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. Filmen und Fotografieren für private Zwecke ist in unserer Halle erlaubt.

Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren einer vorherigen Genehmigung durch die Betreibergesellschaft.

3. Aufsichtspflicht

Bitte beachten Sie:

Während der Corona-Verordnung ist der Besuch von Kindern nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson mögich.

Die Aufsichts- und Betreuungspflicht obliegt, unabhängig von der von uns einzuhaltenden Verkehrssicherungspflicht, den Eltern, bzw. den begleitenden Erwachsenen/Aufsichtspersonen. Kindern unter 12 Jahren ist daher der Besuch nur in Begleitung eines aufsichtspflichtigen Erwachsenen gestattet. Kinder ab 12 Jahren benötigen für den Besuch ohne erwachsene Aufsichtsperson die vom Erziehungsberechtigten ausgefüllte und unterzeichnete Vollmacht.

Der Betreiber und seine Mitarbeiter übernehmen in keinem Fall eine Aufsichts- und Betreuungspflicht, auch dann nicht, wenn  Sonderaktionen- wie basteln o. ä. – angeboten werden.

4. Benutzung der Spielgeräte

Die Benutzung erfordert Rücksichtnahme auf die anderen Besucher. Die Begleitpersonen sind angehalten, den Kindern die Regeln im Spatzolino zu erklären und auf die Einhaltung dieser zu achten.
Bei Verstoß gegen die Nutzungsregeln ist es dem Betreiber und seinen Mitarbeitern ausdrücklich gestattet, Kinder und Erwachsene abzumahnen und im Wiederholungsfall Spielverbot zu erteilen. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht zurückerstattet.

Hüpfburg
Bei den Hüfburgen darf nur im Innenraum gespielt werden. Es ist nicht erlaubt, sich auf die Umrandung zu setzen, daran hochzuklettern oder hochzuspringen. Saltos sind lebensgefährlich und damit streng verboten. Das gleichzeitige springen von Erwachsenen und Kindern in den Hüfburgen ist aufgrund hoher Verletzungsgefahr nicht erlaubt!

Trampoline
Aufgrund der hohen Verletzungsgefahr dürfen die Trampoline nur von jeweils einer Person pro Sprungtuch genutzt werden. Das Hocklettern an den Netzen ist verboten. Das Springen von einem Trampolin zum gegenüberliegenden Trampolin ist nicht gestattet. Saltos sind lebensgefährlich und somit verboten. Zudem ist es nicht erlaubt höher als die Netzumrandung der Trampoline zu springen.

Gokarts
Die Gokarts dürfen von maximal 2 Kindern oder einem Erwachsenen mit einem Kleinkind zeitgleich genutzt werden. Das Laufen auf der Fahrbahn, sowie das Anschieben oder Stehen auf den Gokarts während der Fahrt ist absolut verboten.

Toddler/Kleinkind-Bereich
Der Kleinkindbereich ist für Krabbel- und Kleinkinder bis 3 Jahren geeignet. Störende Kinder über 3 Jahren dürfen von den Eltern der Kleinkinder, dem Betreiber oder seinen Mitarbeitern aus dem Kleinkindbereich verwiesen werden.

Notausgangstüren
Die Notausgangstüren dürfen nur im Notfall benutzt werden.

Spielzeug
Aus Sicherheitsgründen darf im gesamten Spielbereich kein eigenes Spielzeug benutzt werden. Insbesondere harte, lose oder spitze Gegenstände sind im Spielbereich strikt untersagt (dies gilt auch für neue Geburtstagsgeschenke).

5. Unfall und Schadensmeldung

Alle Einrichtungen im Indoorspielplatz Spatzolino werden sorgfältig gepflegt und überwacht.

Verletzungen, Personen- oder Sachschäden, gleich welcher Art, sollten direkt nach deren Feststellung den Mitarbeitern der Jump4All Ulm GmbH gemeldet werden und werden schriftlich dokumentiert.

6. Haftung

6.1 Die Jump4All Ulm GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei der Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht. und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) und hierbei begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

6.2 Vorstehende Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten weder für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit noch für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind.

6.3 Vorstehende Ziffern (6.1 und 6.2) gelten auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7. Bekleidung

Das Betreten des Spielbereichs und der einzelnen Spielgeräte mit Schuhen oder bafuß ist verboten.
Der Spielbereich und die einzelnen Spielgeräte dürfen aus hygienischen Gründen nur mit Stopper-Socken oder Gymnastikschläppchen betreten werden.
Wir empfehlen bequeme Kleidung.
Aus Sicherheitsgründen sind außenliegende Reißverschlüsse oder Knöpfe, sowie Kleidung mit Bändern und Kordeln nicht gestattet.
Schmuck, Anhänger, Ketten und hängende Ohrringe sind wegen der Verletzungs- und Beschädigungsgefahr abzulegen.

8. Speisen und Getränke – Rauchen – Alkohol

Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist nicht gestattet. In unserem Bistro bieten wir eine große Auswahl an Speisen und Getränken an (Bitte beachten Sie, dass während der Corona-Verordnung eingeschränkt bewirtet werden kann).
Davon ausgenommen ist Obst, Babynahrung und Geburtstagskuchen oder Muffins im Rahmen von gebuchten Geburtstagsarrangements.

Im Spatzolino gilt Kaugummi-Verbot!

Getränke und Speisen dürfen ausschließlich in den Sitzbereichen des Gastronomiebereichs verzehrt werden. Im Spielbereich ist das Essen und Trinken nicht gestattet.

Die Mitnahme von Glas und/oder Porzellan oder Besteck in den Spielbereich ist verboten.

Im gesamten Gebäude herrscht Rauchverbot.

Offenes Feuer (Kerzen, Wunderkerzen o. ä.) ist ebenfalls verboten. Zuwiderhandlungen können einen Alarm des Feuer- und Rauchfrühwarnsystems auslösen. Die daraus entstehenden Kosten trägt der Verursacher, es sei denn dieser kann nachweisen, dass die geltend gemachten Kosten gar nicht oder zumindest erheblich niedriger angefallen sind.

Alkoholkonsum ist im Spatzolino verboten!

9. Kapazitätsgrenze/Garderobe/Fundsachen

Bitte beachten Sie, dass während der Corona-Verordnung nur eine begrenzte Besucherzahl in den Park darf.

Die Bezahlung des Eintritts ist keine Garantie für einen Sitzplatz. Ist dies abzusehen, werden wir versuchen, Sie vor Bezahlung des Eintrittspreises darüber zu informieren.
Der Betreiber behält sich zudem vor, sollten alle Sitzplätze im Spatzolino besetzt sein, den Zutritt zu begrenzen. Dies geschieht vor allem aus feuerpolizeilichen Gründen. Mit Wartezeiten ist dann zu rechnen.
Spätestens mit Geschäftsschluss endet die Mietdauer der Wertschließfächer, da diese über Nacht nicht verschlossen bleiben dürfen. Der Inhalt der Schließfächer wird über Nacht entfernt. Beim Verlust des Schließfachschlüssels wird für die Wiederbeschaffung ein Betrag in Höhe von 25.00 € erhoben, außer der Verursacher kann nachweisen, dass die geltend gemachten Kosten gar nicht oder zumindest erheblich niedriger angefallen sind. Fundsachen werden an der Kasse aufbewahrt und bei Nichtabholung zum örtlichen Fundbüro gebracht.

10. Keinen Zutritt haben…

  • Personen mit Hallenverbot
  • Personen, deren Zutritt bedenklich erscheint (z. B. stark alkoholisiert)
  • Besucher mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden

Draußen ist es
kalt & nass
kommt vorbei & habt viel Spaß.
Wir freuen uns auf euren Besuch.